ZDP Pruefungsordnung / German

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ZDP A DEUTSCHPRÜFUNG ZUM SCHULABSCHLUSS

 

 

Vereinfachter Auszug aus der

Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen

Stand:  2005                                                     

1. Profil der Prüfung

Die Prüfung orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen[1] und wird in den Abschlussklassen der vom Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zugelassenen Schulen durchgeführt.

Sie umfasst die folgenden Teile:

Die angegebenen Zeiten sind Maximalzeiten. Meist sind die Schuler viel schneller fertig!

You may give the 4 different parts of the test in diffent portions at seperate times.

1.      Hörverstehen                       ( Dauer max. 20 Min. )

2.      Leseverstehen                     ( Dauer max. 60 Min. )

3.      Textproduktion                    ( Dauer max. 90 Min.; min. 150 Worte )

4.      Mündliche Kommunikation  ( Dauer 15-20 Min.; Gespraeche ueber:  ein zuhause vorbereitetes Gespraechsthema +  eine ausgewaehlte,unmittelbar vor der Pruefung vorbereiteteText- oder Bildvorlage,  )

Mit dem Bestehen der Prüfung werden dem Schüler sprachliche Kenntnisse auf dem Mindestniveau A2 plus bescheinigt.

Es gibt keine Freistellung von einem Prüfungsteil.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Schüler alle vier Prüfungsteile bestanden hat.

Nach Bestehen der Prüfung erhält der Prüfling ein von der Auslandsvertretung, dem Prüfungsleiter (Fachberater ) und dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin unterschriebenes Zertifikat.

An der Prüfung dürfen in der Regel nur Schüler von zugelassenen Schulen teilnehmen. In Ausnahmefällen werden auf Antrag beim Prüfungsleiter externe Teilnehmer zugelassen.

 

2. Aufbau der Prüfung

Teil 1: Hörverstehen (HV)

Die Arbeitszeit für diesen Prüfungsteil beträgt max. 20 Minuten nach dem zweiten Vorlesen des Textes.

Grundlage ist ein vorgetragener Text zu einem Thema aus der schülerbezogenen Alltagswelt. Der Prüfling bearbeitet einen Teil der Aufgaben in der Muttersprache.

 

Teil 2: Leseverstehen (LV)

Die Arbeitszeit für diesen Prüfungsteil beträgt max. 60 Minuten.

Textvorlage ist ein altersgemäßer Text mit linearem Aufbau und variierenden Aufgabentypen Der Prüfling bearbeitet einen Teil der Aufgaben in der Muttersprache.

 

Teil 3: Textproduktion (TP)

Die Arbeitszeit beträgt max. 90 Minuten.

Es werden zwei Themen aus unterschiedlichen Erfahrungsbereichen der Jugendlichen zur Auswahl gestellt. Es werden unterschiedliche Textsorten angeboten, z.B.:

-         Ein Brief, den der Prüfling an einen Kommunikationspartner richtet. In dem Brief soll der Prüfling einen Sachverhalt darlegen bzw. zu einem Problem Stellung nehmen.

-          Eine persönliche Stellungnahme, ein Bericht in Form eines Artikels für eine Zeitung o.ä.

Auch hierbei wird der Prüfling aufgefordert, einen Sachverhalt darzustellen bzw. zu einem Problem Stellung zu nehmen. Zu jeder Aufgabe wird dem Prüfling eine situative Einbettungen zur Erschließung des Problems angeboten, die es ihm erleichtert, seine schriftliche Darstellung zu entwickeln und zu gliedern.

Der produzierte Text muss mindestens 150 Wörter umfassen.

 

Teil 4: Mündliche Kommunikation (MK)

Die Prüfungszeit beträgt 15 – 20 Minuten

Der Prüfling soll nachweisen, dass er ein angemessenes Spektrum einfacher sprachlicher Mittel flexibel einsetzen, sich zusammenhängend zu einem Thema äußern und sich an einem Gespräch aktiv beteiligen kann.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

1.    aus einem Gespräch über ein vorher ausgewaehltes und zuhause vorbereitetes Gespraechsthema, das der Prüfling und mit dem Prüfer abgesprochen hat

2.  aus einem Gespräch über eine Text- / Bildvorlage aus dem Prüfungssatz, mit der sich der Prüfling in der Vorbereitungszeit unmittelbar vor der Pruefung (15 Minuten vor Prüfungsbeginn) beschäftigt hat.

 

3. Neuzulassung von Schulen

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag (Vordrucke 8.1.1 bis 8.1.5)                                                              Der Antrag wird beim Fachberater abgegeben.

Der Antrag der Schule muss in der Regel 12 Monate vor Erstteilnahme an der Prüfung der ZfA vorliegen.

Die ZfA informiert die Schule über die Zulassung bzw. Nichtzulassung.

 

4. Anmeldung der Teilnehmer

Die teilnehmenden Schueler werden 4 Monate vor der Prüfung beim Fachberater durch den Lehrer angemeldet. Dabei sind die Vordrucke 8.2.1 und 8.2.2 zu verwenden.

Der Fachberater entscheidet über die Zulassung der Teilnehmer zur Prüfung.

 

5. Durchführung der Prüfung

5. 1 Allgemeine Richtlinien

Die Prüfung wird an allen beteiligten Schulen nach denselben Vorgaben durchgeführt.

1.     Die Prüfung wird von dem von der ZfA benannten Prüfungsleiter koordiniert. ( Das ist bis auf weiteres der Fachberater )

2.      Der Prüfungstermin wird mit dem Fachberater vereinbart.

3.      Der Prüfungsbeauftragte ( Lehrer ) der Schule meldet die Teilnehmer beim Prüfungsleiter an.

4.     Die Prüfungsunterlagen werden dem Lehrer in der Regel eine Woche vor Beginn der Prüfung ausgehändigt. Sie sind verpflichtet, die Unterlagen vertraulich zu behandeln.

5.      Alle Hinweise und Erklärungen, die die Schüler brauchen, sind in den Prüfungsunterlagen angegeben.

Es dürfen darüber hinaus keine weiteren Erklärungen zu den Aufgaben oder zum Inhalt der

Prüfungsteile gegeben werden.

 

5. 2 Durchführung der schriftlichen Prüfungsteile

Alle schriftlichen Prüfungsteile werden unter Aufsicht einer damit beauftragten Lehrkraft durchgeführt. Es darf jeweils nur ein Schüler zum selben Zeitpunkt den Prüfungsraum verlassen.

Alle Unterlagen (auch Schmierpapier) sind abzugeben.

Es ist mit Kugelschreiber oder Fueller ( dokumentenecht zu schreiben )

5.2.1 Hörverstehen

     Die Aufgabenblätter werden vor Beginn der Prüfung verteilt und liegen mit der Rückseite nach oben auf den Tischen.

-          Erstes Vorlesen des Textes durch den Lehrer

-          Nach dem ersten Vorlesen des Hörtextes dürfen die Prüflinge die Fragen durchlesen.

-          Aufgabeneblaetter nach dem Durchlesen wieder umdrehen

-          Zweites Vorlesen des Textes durch den Lehrer

-          Während des zweiten Vorlesens dürfen die Schueler Notizen machen.

-          Unmittelbar danach beginnen sie mit der Bearbeitung der Aufgaben.

Die Aufgaben in diesem Prüfungsteil werden ohne Verwendung von Hilfsmitteln (Wörterbücher etc.) bearbeitet.

5.2.2 Leseverstehen

Die Aufgaben in diesem Prüfungsteil werden ohne Hilfsmittel (Wörterbücher etc.) bearbeitet.

5.2.3 Textproduktion

Der Prüfling bearbeitet nach eigener Wahl eines der beiden Themen.

Es darf ein ein- oder zweisprachiges Wörterbuch benutzt werden.

Der Prüfling notiert unter seinem Text die Anzahl der Wörter.

 

5.3 Durchführung des mündlichen Prüfungsteils

Zur Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission gebildet.

-       Sie besteht aus zwei Deutschlehrern ( oder dem Fachberater ), das heißt einem Prüfer, der das Gespräch mit dem Prüfling führt, und einem Beisitzer, der gemeinsam mit dem Prüfer die Leistung des Schülers bewertet.

-         Der Prüfer ist in der Regel der Deutschlehrer des Prüflings.

Das Gesprächsthema für die mündliche Prüfung wird spätestens eine Woche vor der Prüfung zwischen dem Prüfling und dem Prüfer vereinbart.

Der Prüfer wählt für jeden Prüfling aus dem Prüfungssatz eine geeignete Text- / Bildvorlage.                                                        Der Prüfling bereitet sich vor der Prüfung ca. 15 Minuten in einem separaten Vorbereitungsraum auf das Prüfungsgespräch über die Text- / Bildvorlage vor. Dabei darf er sich Notizen machen und ein ein- oder zweisprachiges Wörterbuch benutzen.

Die beiden Teile der mündlichen Prüfung

1.      Gespraech ueber ein vorher ausgewaehltes Gespraechsthema

2.      Gespraech ueber eine Text-oder Bildvorlage können in beliebiger Reihenfolge gewählt werden, wobei in der Regel jeder Teil die Hälfte der Prüfungszeit einnimmt.

Prüfling und Prüfer führen ein Gespräch. Es kann auch im Zusammenhang mit dem Thema über andere Fragen gesprochen werden.

Der Schüler kann zur Prüfung Material (Photos, etc.) mitbringen.

An der mündlichen Prüfung dürfen Gäste teilnehmen, nicht jedoch bei der Festlegung der Note.                                                    Die Ergebnisse sind in die vorgesehenen ZDP-Bewertungsbögen (Vordruck 8.3.1 und 8.3.2) einzutragen.

6. Einstufung der Prüfung

Die Einstufung aller Prüfungsteile orientiert sich an der Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Einstufung der ZDP ist dem folgenden Schema zu entnehmen.

Kompetenzskala

ZDP-Einstufung

9

C 2

kompetente Sprachverwendung

 

8

C 1

kompetente Sprachverwendung

 

7

B 2 +

teilweise kompetente Sprachverwendung

 

6

B 2

selbstständige Sprachverwendung

 

5

B 1 +

selbstständige Sprachverwendung

 

4

B 1

selbstständige Sprachverwendung

 

3

A 2 +

teilweise selbstständige Sprachverwendung

bestanden

2

A 2

elementare Sprachverwendung

nicht bestanden

1

A 1

elementare Sprachverwendung

 

7. Korrektur und Bewertung

Die Korrektur der schriftlichen Aufgaben wird von den Fachlehrern durchgeführt. ( Eventuell kann ein Korrekturgeld gezahlt werden ) Die Korrekturergebnisse werden in den Bewertungsbogen eingetragen.

7.1 Korrektur und Bewertung: Hörverstehen

Der Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn der Prüfling die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen des Textes zum großen Teil zutreffend wiedergibt. Die Korrektur erfolgt mit dem beigefügten Lösungsschlüssel. Zum Bestehen dieses Prüfungsteils sind 50% der möglichen Punkte erforderlich. Es erfolgt ein Punktabzug von 50% bei richtiger Antwort in der nicht geforderten Sprache.

7.2 Korrektur und Bewertung: Leseverstehen

Der Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn der Prüfling die Hauptaussagen und wichtige Einzelinforma-tionen des Textes zum großen Teil zutreffend wiedergibt.

Die Korrektur erfolgt mit Hilfe des beigefügten Lösungsschlüssels. Zum Bestehen dieses Prüfungsteils sind 50% der möglichen Punkte erforderlich.

Es erfolgt ein Punktabzug von 50% bei richtiger Antwort in der nicht geforderten Sprache.

7.3 Korrektur und Bewertung: Textproduktion

Die Bewertung der Textproduktion erfolgt durch den Korrektor nach den in der Tabelle aufgeführten Kompetenzen.

 Kompetenzen

Mindestanforderungen für die Bewertung „bestanden“

 Hauptkompetenzen

Lexikalische Kompetenz

Ausdruck und Wortschatz

Der Wortschatz reicht aus, um sich mit Hilfe von Umschreibungen über Themen der Alltagswelt schriftlich äußern zu können.

Der Text dokumentiert die Beherrschung des Grundwortschatzes, enthält aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte oder weniger vertraute Themen und Situationen schriftlich darzustellen. Der Text enthält gelegentlich idiomatische Redewendungen.

Grammatische Kompetenz

 

Der Prüfling verwendet verhältnismäßig korrekt gebräuchliche Strukturen und sprachliche Mittel in ihm vertrauten Alltagssituationen.

Die Strukturen und sprachlichen Mittel des Textes sind in der Regel korrekt, es treten gelegentlich noch einige Systemfehler auf.

Semantische Kompetenz

Inhalt

Der Prüfling kann einfache Texte über vertraute oder ihn persönlich interessierende Themen schreiben.

Der Text dokumentiert einfache und klare Äußerungen zu Themen des Alltagslebens.

 Sonstige Kompetenzen

 

Orthographische Kompetenz

 

Der Prüfling formuliert Texte zusammenhängend und durchgängig verständlich. Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung sind exakt genug für das Verständnis.

Der Text ist trotz einiger Fehler in Orthographie und Zeichensetzung ohne Schwierigkeiten zu verstehen.

Soziolinguistische Kompetenz
Adressatenbezug

(situationsangemessene Beherrschung idiomatischer und umgangssprachlicher Wendungen)

Der Prüfling setzt seine Sprachkompetenzen situationsgerecht und adressatenbezogen ein.

Der Text bezieht sich in der Regel angemessen auf Situation und  Adressaten der Aufgabenstellung.

Pragmatische Kompetenz / Diskurskompetenz

Aufbau

(Mitteilungen werden angemessen organisiert, strukturiert und arrangiert)

Der Prüfling kann über ein vertrautes Thema einen gegliederten Text schreiben und die Hauptpunkte in der Regel deutlich hervorheben.

Einfache Sachverhalte sind in einem logisch nachvollziehbaren Zusammenhang schriftlich dargestellt.

 

Der schriftliche Prüfungsteil TP gilt als bestanden, wenn mindestens zwei Hauptkompetenzen sowie mindestens zwei der sonstigen Kompetenzen vom Korrektor als bestanden bewertet wurden.

7. 4 Korrektur und Bewertung: Mündliche Kommunikation

Die Bewertung der mündlichen Leistungen erfolgt durch die Prüfungskommission nach den in der Tabelle aufgeführten Kompetenzen.

 Kompetenzen

  

Mindestanforderungen für die Bewertung „bestanden“

 Hauptkompetenzen

Lexikalische Kompetenz

Ausdruck und Wortschatz

Der Wortschatz des Prüflings reicht aus, um sich, auch mit Hilfe von Umschreibungen, über Themen der Alltagswelt äußern zu können.

Der Prüfling dokumentiert die Beherrschung des Grundwortschatzes, macht aber z.T. noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte oder weniger vertraute Themen und Situationen darzustellen. Er versteht idiomatische Redewendungen und verwendet sie gelegentlich aktiv.

Grammatische Kompetenz

 

Der Prüfling verwendet verhältnismäßig korrekt gebräuchliche Strukturen und sprachliche Mittel, die mit eher vertrauten Situationen zusammenhängen.

Der Prüfling verwendet in der Regel Strukturen und sprachlichen Mittel  korrekt. Es unterlaufen ihm gelegentlich noch einige Systemfehler.

Semantische Kompetenz

Inhalt

Der Prüfling kann einfache Äußerungen über vertraute oder ihn persönlich interessierende Themen korrekt formulieren; gelegentlich unterlaufen ihm Fehler.

Der Prüfling äußert sich einfach und eindeutig zu Themen des Alltagslebens.

 Sonstige Kompetenzen

 

Phonologische Kompetenz

Aussprache

Die Aussprache des Prüflings ist gut verständlich, auch wenn ein fremder Akzent hörbar wird und manchmal Fehler in Aussprache bzw. Intonation vorkommen.

Die Aussprache des Prüflings ist in der Regel verständlich. Nachfragen sind gelegentlich erforderlich. Die Intonation ist nicht durchgängig korrekt.

Soziolinguistische Kompetenz
Gesprächsfähigkeit

(situationsangemessene Beherrschung idiomatischer und umgangssprachlicher Wendungen / Interaktion)

Der Prüfling formuliert seine Äußerungen zusammenhängend und durchgängig verständlich. Er setzt seine Sprachkompetenzen situationsgerecht und adressatenbezogen ein und beteiligt sich an der Gesprächsführung.

Der Prüfling  bezieht sich in seinen Äußerungen weitgehend angemessen auf die Gesprächssituation, den Gesprächspartner und die Aufgabenstellung.

Pragmatische Kompetenz / Diskurskompetenz

Präsentation

(Mitteilungen werden angemessen organisiert, strukturiert und arrangiert)

Der Prüfling formuliert einfache Sachverhalte eigenständig, stellt sie in einen logisch nachvollziehbaren Zusammenhang und präsentiert sie angemessen.

 

Die Äußerungen des Prüflings sind zusammenhängend formuliert, in der Präsentation verständlich und nachvollziehbar.

Der mündliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens zwei Hauptkompetenzen sowie mindestens zwei der sonstigen Kompetenzen von der Prüfungskommission als bestanden bewertet wurden.


[1] „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen“, Hrsg. Europarat, Rat für kulturelle Zusammenarbeit, Berlin, München ,Wien, Zürich, New York: Langenscheidt, 2001 (1. deutschsprachige Ausgabe), 2000.

 

 

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Last modified: 08/18/07